AGB
1. Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss zwischen Geschäftskunden, die nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, und NOSGROUP GmbH gelten stets diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zur Zeit des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Alle vom Kunden gemachten Vorschriften und Bedingungen, die nicht mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden; sie gelten nur für den Vertrag, für welchen sie vereinbart wurden. Anderenfalls sind solche Vorschriften und Bedingungen für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht widersprechen.
2. Vertragsgegenstand/Vertragsschluss
Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung von Kartons entsprechend den vom Kunden besichtigten Mustern bzw. Abbildungen. Deren Beschaffenheit wird vereinbart, wobei handelsübliche Abweichungen in Form, Farbe und Gewicht vorbehalten sind, sofern von der bestellten Qualität und Funktionalität nicht abgewichen wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
Die gelieferten Kartons müssen vom Kunden selbst gefaltet werden.
Der Kunde kann abweichend vom Standard-Layout ein eigenes Layout wählen. Die erforderlichen Druckvorlagen sind entsprechend dem von NOSGROUP GmbH zur Verfügung gestellten Datenblatt zu erstellen und müssen NOSGROUP GmbH innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist zur Verfügung gestellt werden.
NOSGROUP GmbH behält sich vor, das firmeneigene Logo (Wortmarke) auf den Kartons zu platzieren.
Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten führen wir nur auf Basis eines darauf gerichteten Auftrags aus. Der Kunde hat die Selbstkosten zu erstatten. Die Erteilung des Hauptauftrages ist davon nicht abhängig.
Durch die Unterzeichnung des Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch NOSGROUP GmbH zustande. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Sollte NOSGROUP GmbH nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler bei den Angaben zum Produkt, zum Preis oder zu seiner Lieferfähigkeit eingeschlichen hat, wird NOSGROUP GmbH den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist NOSGROUP GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits erhaltene Zahlungen wird NOSGROUP GmbH umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstatten.
3. Kaufpreis/Fälligkeit
Die in unserem Angebot angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten, die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen.
Die Produktion der Ware erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse, soweit nicht schriftlich eine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Nach Eingang der Auftragsbestätigung durch NOSGROUP GmbH wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Von uns verauslagte Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten sind ohne Einräumung eines Zahlungszieles sofort nach Erhalt der Rechnung zu erstatten. Auf die vorgenannten Versandkosten können wir eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.
Erfolgt die Lieferung vereinbarungsgemäß in Teillieferungen, ist der gesamte Kaufpreis bereits bei Lieferung/Bereitstellung der ersten Teillieferung zur Zahlung fällig.
Wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches nach Vertragsschluss durch Liquiditätsschwierigkeiten des Kunden gefährdet ist oder einzutreten droht, können wir eine Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Außerdem können wir noch nicht gelieferte Aufträge einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen. Zurückbehaltungs- oder sonstige Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden im Übrigen nicht zu.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Kosten, die durch nachträglich vom Kunden veranlasste Veränderungen z. B. des Layouts bedingt sind, sind vom Kunden zu übernehmen. Als Änderungen gelten auch Wiederholungen von Proofs bzw. Probedrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
4. Lieferung/Gefahrübergang
Die Bereitstellung/Lieferung der bestellten Ware erfolgt nach Angebotsannahme durch NOSGROUP GmbH innerhalb der vertraglich vereinbarten Lieferfrist. Bei Verzögerungen wird der Kunde umgehend informiert. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt der Vorkasse und aller Vorlagen, die für die Produktion notwendig sind. Wir geben die Lieferzeit in Werktagen oder Kalenderwochen an. Werktage sind von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
Die Lieferung/Bereitstellung kann in Teillieferungen erfolgen.
Die bestellte Ware ist vom Kunden selbst beim Hersteller abzuholen. Der Abholtermin ist zuvor mit dem Hersteller abzustimmen.
Auf Wunsch kann die bestellte Ware auch an den Kunden geliefert werden. Den Versand nehmen wir für den Kunden mit aller Sorgfalt vor. Für Fehler haften wir dabei nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Anlieferung der Ware erfolgt auf Paletten. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass ein Gabelstapler für das Entladen bereit steht und empfangsberechtigte Personen anwesend sind.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an die mit der Versendung beauftragte Person oder Spedition auf den Käufer über. Bei Abholung der Ware durch den Kunden geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware auf diesen über. Dies gilt bei Teillieferungen hinsichtlich der gesamten Ware, auch soweit diese erst später ausgeliefert oder abgeholt wird.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
Fixe Liefertermine (§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB) sind nur dann verbindlich, wenn wir unter Hinweis auf den Fixcharakter den Liefertermin schriftlich bestätigt haben.
5. Archivierung
Vorlagen, digitale Daten, Druckträger, Stanzen und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Ausliefertermin verwahrt. Die vorstehend genannten Gegenstände werden, soweit diese vom Besteller zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin sorgfältig behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollten die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, ist dies durch den Besteller vorzunehmen. Halbfertigfilme und Endfilme (Projektionen) werden, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, automatisch nach 24 Monaten nach der letzten Benutzung vernichtet.
6. Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenabzüge unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung bzw. zum Versand.
Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich nach Empfang der Ware geltend gemacht und genauestens spezifiziert werden. Mündliche oder fernmündliche Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich bestätigt werden.
Bei begründeter Mängelrüge können wir nach unserer Wahl und unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung leisten. Gleiches gilt für den Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Verweigern wir die Nacherfüllung, schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden nicht zumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder eine weitere Verarbeitung zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiter zu verarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist.
Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Grundsätzlich wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Besteller, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Besteller, geringfügige Abweichungen vom Original bei farbigen Reproduktionen, geringfügige Unterschiede zwischen Andrucken und dem Auflagendruck.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflagen können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
7. Haftung/Schadensersatz
NOSGROUP GmbH und seine Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertragliche Verletzungen) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sind schuldhaft Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit entstanden, sowie bei schuldhafter Verletzung von vertraglichen Hauptvertragspflichten oder bei arglistiger Täuschung und im Fall eines Ersatzanspruchs gem. § 437 Ziffer 2 BGB haftet NOSGROUP GmbH im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Hauptvertragspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von NOSGROUP GmbH auf den typischen, voraussehbaren Schaden begrenzt. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen.
Eine Haftung vor Gefahrübergang für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut, gleich aus welchem Grunde es sich bei uns befindet, durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, muss uns der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dieser Fristablauf beruht auf Gründen, die wir nicht zu vertreten haben; dies sind insbesondere Arbeitskämpfe, höhere Gewalt sowie unvorhersehbare Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Solches gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Weitergehende Ansprüche wegen Nichtleistung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.
Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages, dieser verlangten Lieferung für jeden Monat berechnet. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Aufwendungen überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sind.
Stellt der Kunde die für ein von ihm gewünschtes abweichendes Layout erforderlichen Daten und Unterlagen auch bis zum Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist nicht zur Verfügung, kann NOSGROUP GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz in Höhe von 10 % der Auftragssumme geltend machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale ist.
8. Annahmeverzug
Holt der Kunde die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab oder nimmt er die ordnungsgemäß gelieferte Ware bei Anlieferung nicht an, gerät der Kunde in Annahmeverzug. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Bezahlte aber nicht abgenommene Fertigware wird spätestens 6 Monate nach dem Annahmeverzugseintritt auf Kosten des Bestellers entsorgt.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Der Kunde ist verpflichtet, NOSGROUP GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eignen Sitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand abzuholen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
Die von uns zur Herstellung eingesetzten Druckträger, Filme, Stanzen und ähnliche Gegenstände bleiben in unserem Besitz, auch wenn sie besonders berechnet und nicht ausgeliefert werden.
10. Datenschutz/Urheberrecht
Die Adresse der Kunden ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
Zum Zwecke der Kreditprüfung behalten wir uns vor, einen Datenaustausch mit anderen Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z. B. der SCHUFA vorzunehmen.
Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos frei.
11. Gerichtsstand/Rechtswahl
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen NOSGROUP GmbH und Geschäftskunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von NOSGROUP GmbH. Für Lieferungen ist Erfüllungsort entweder bei NOSGROUP GmbH oder der Versandort des ersten Versenders, der für NOSGROUP GmbH tätig wird.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Haßfurt.